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A-Z Unternehmeralphabet

Im BVEP-Lexikon finden Sie viele Begriffe des Wirtschaftslebens kurz und einfach erklärt.

Abfindung

Form der einmaligen Sonderzahlung (Abfindung), die regelmäßige Zahlungen ersetzt; dies geschieht oft verbunden mit einer Änderung des Rechtsverhältnisses zwischen des Beteiligten und kein Muss sondern ein Kann; der Begriff findet im Privatrecht (z.B. bei Erbrecht oder bei Unterhaltsansprüchen) sowie im Arbeitsrecht (Ende eines Arbeitsrechtsverhältnisses, Kündigungsschutzgesetz, Tarifverträge) Anwendung.

Abschreibung

Im Steuerrecht als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) zugelassener Begriff. Dabei werden über eine festgelegte Nutzungsdauer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes (aus dem Anlagevermögen) verteilt. Jährlich wird der abgeschriebene Teilbetrag vom Anschaffungswert abgezogen, so dass ein Restwert (Restbuchwert) verbleibt. Die abgeschriebenen Beträge gehen so indirekt auf den Wert der Waren und Dienstleistungen über. Der Wert geht also nicht verloren, sondern bleibt im Kreislauf der Waren vorhanden.

Abzahlungsdarlehen

Eine Darlehensart, bei der die Rückzahlung (Ratentilgung) durch eine jährlich gleichbleibende Tilgungsquote erfolgt. Da die Zinsen für die verbleibende Restschuld sinken, verringern sich die jährlichen Zahlungen. Die Rückzahlung dauern im Vergleich zum >> Annuitätendarlehen (Annuitätentilgung) länger (bei sonst gleichen Bedingungen). Das Abzahlungsdarlehen ist wie das >> Annuitätendarlehen eine Form des >> Tilgungsdarlehens.

Afa

Siehe >> Abschreibung

AGB

Die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ vereinfachen durch Standardisierung das vertragliche Geschäftsumfeld und somit das Zustandekommen von Kaufabschlüssen. Ein Angebot erfolgt z.B. durch Hinweis auf die geltenden AGB eines Unternehmers und Anbieters. Der potentielle Kunde und Käufer akzeptiert mit seiner Kaufzustimmung diese AGB. In den AGB werden immer wieder benötigte Aspekte (Versandkosten, Lieferzeiten, Garantieleistungen, Skonto u.ä.) festgehalten. Diese Basis für Geschäfte ist sowohl zwischen Geschäftsleuten und Unternehmen untereinander (>> btb) als auch im Handel mit Endkunden bzw. Privatkunden (>> btc) gebräuchlich, nicht jedoch zwischen Privatleuten untereinander.

Anlagevermögen

Gehört zum Gesamtvermögen eines Unternehmens und wird nicht unmittelbar stofflich oder energetisch in den Produkten und Leistungen verbraucht, sondern dient der Nutzung über einen langen Zeitraum.

Annuitätendarlehen

Eine Darlehensart, bei der die Rückzahlung durch regelmäßige Zahlung jährlich gleichbleibender Beträge (Annuitäten) erfolgt. Davon entfällt ein ständig wachsender Teil auf die Tilgung und ein ständig sinkender Teil auf die Zinsen. Das Annuitätendarlehen ist wie das >> Abzahlungsdarlehen eine Form des >> Tilgungsdarlehens.

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