Neuer Partner Finyoz Deutschland GmbH

Mit Freude präsentieren wir unsere neuen strategischen Partner, den

Finyoz Deutschland GmbH

Finyoz vereint Unternehmen und Investoren!
So erzielen wir zum einen sofortige Liquidität für Unternehmen.
Zum anderen deutlich höhere Zinsen für Investoren als bei vergleichbaren Anlageformen.

Neuer Partner Bundesverband Aarikon

Mit Freude präsentieren wir unsere neuen strategischen Partner, den

Bundesverband Aarikon

Die Bedeutung von Partnerschaften wird durch diese Zusammenarbeit deutlich unterstrichen, da wir gemeinsam innovative Lösungen entwickeln und unsere Reichweite erweitern können. Die Stärkung der Zusammenarbeit durch unsere neuen Partner schafft eine solide Basis für langfristigen Erfolg. Durch das gemeinsame Verfolgen von Zielen sind wir überzeugt, dass wir eine vielversprechende Zukunft mit unseren neuen strategischen Partnern gestalten können. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und bereichernde Zusammenarbeit.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

Was ist die Einkommens- undVerbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Wozu wird die EVS durchgeführt?

Die EVS liefert wichtige Fakten für eine Vielzahl gesellschaftspolitischer Fragen, z. B.:
• Wie viel Geld steht Familien, Alleinerziehenden,Paaren oder Singles zur Verfügung?
• Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten inden Bundesländern?
• Wie viel geben Eltern für ihre Kinder aus?
Die EVS-Daten sind eine unverzichtbare Grundlage für viele Bereiche, z. B. für die:• Festsetzung der Regelbedarfe für das Bürgergeld – auch für Kinder• Berechnung des Verbraucherpreisindex (der Basis für die Inflationsrate) bzw. Zusammensetzung des „Warenkorbs“

Wer kann an der EVS 2023 teilnehmen?

Alle privaten Haushalte.
Um ein realistisches Bild über die Lebensverhältnisse der Menschen in Deutschland zu erhalten, benötigen wir einen Querschnitt der Bevölkerung. Egal, wie viel Sie verdienen oder ausgeben, ob Sie allein oder mit anderen zusammen leben, ob Sie eine Ausbildung machen, studieren, arbeiten, arbeitslos oder bereits im Ruhestand sind: Melden Sie Ihren Haushalt für die EVS 2023 an!

Was erwartet Sie, wenn Sie mitmachen?

Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen, füllen Sie folgende Befragungsteile aus:
• Haushaltsfragebogen. Hier geht es z. B. um die Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation, Einnahmen des Haushalts wie Wohngeld oder Kindergeld und regelmäßige Ausgaben des Haushalts wie Miete.
• Personenfragebogen. Hier geht es z. B. um die berufliche bzw. schulische Situation sowie das persönliche Einkommen. Den Fragebogen füllt jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren aus.
• Tägliche Ausgaben. Hier dokumentieren Sie für die Dauer eines Quartals (3 Monate) alle Ausgaben z. B. für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.
Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Ob ein Haushalt zu dieser „Detail-Stichprobe“ gehört, wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren bestimmt.
Jeder Haushalt kann nur einmal an der EVS 2023 teilnehmen. Mehrfache Anmeldungen desselben Haushalts werden nicht berücksichtigt.

Machen Sie mit bei der EVS 2023!

Um an der EVS 2023 teilzunehmen, melden Sie sich einfach online an unter www.evs2023.de. Oder Sie trennen die letzten beiden Seiten vom Faltblatt ab und schicken diese vollständig ausgefüllt und zugeklebt an uns zurück. Die EVS findet von Januar bis Dezember 2023 statt. Sie können sich bis Anfang September 2023 jederzeit anmelden.
Aus allen Anmeldungen ziehen wir eine Stichprobe und informieren Sie frühzeitig, ob und wann Sie bei der EVS 2023 dabei sind. Sollte Ihr Haushalt nicht sofort gezogen werden, besteht die Möglichkeit, im Laufe des Erhebungsjahres 2023 „nachzurücken“.