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Mindestlohn senkt Solo-Selbstständigkeit

Solo-Selbstständigkeit ist insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen eine wichtige Alternative zur abhängigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig können Arbeitgeber so den Mindestlohn umgehen: Wer selbstständig ist, muss sich diesen selbst nicht zahlen. Der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat dennoch einen Rückgang der Solo-Selbstständigkeit zur Folge, auch in besonders betroffenen Branchen wie Hausmeister- oder Reparaturdiensten.

Eine Untersuchung des Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ am ZEW Mannheim zeigt, dass Arbeitskräfte von den Arbeitgebern trotz Mindestlohn nicht vermehrt in die Solo-Selbständigkeit gedrängt werden. Im Gesamtbild zeigt sich stattdessen, dass die Solo-Selbstständigkeit in Folge der Einführung des Mindestlohns im Branchenvergleich in 2015/16 um 7,4 Prozent zurückgegangen ist.

Bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns konnte ein Rückgang der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland verzeichnet werden. Denn zu dem Zeitpunkt ging es der deutschen Wirtschaft gut. Dies hatte zur Folge, dass die Zahl der Menschen, die sich durch mangelnde Perspektiven am Arbeitsmarkt selbstständig machten, generell sank. Nach Angaben der Studie hat der Mindestlohn diesen Effekt nun verstärkt.

Es gibt aber einzelne Branchen, insbesondere im Dienstleistungssektor, in denen der Mindestlohn zu erhöhter Solo-Selbstständigkeit geführt hat. Diese Branchen sind auch besonders von der Corona-Pandemie getroffen worden. Dazu zählen insbesondere die Bereiche der Hausmeister- oder Reparaturdienste.

Quelle: startothek-News vom 06.11.2020