• Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz: AVGS – bestätigt die Agentur für Arbeit Arbeitssuchenden und Arbeitslosen, dass Fördervoraussetzungen für Bildungsmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorliegen. Wir erkennen diesen Gutschein an – die meisten unserer Maßnahmen werden damit zu 100% gefördert.

Wie Sie den AVGS verwenden

  • Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS. Können wir Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
  • Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch wir werden darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
  • Sie treten die Maßnahme an.

Wenn Sie mehr über diese Fördermöglichkeiten wissen möchten, vereinbaren Sie doch einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Bundesverband